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Markenrecht

Was vor einer Markenanmeldung zu prüfen ist

Viele gehen davon aus, dass das Deutsche Patent- und Markenamt eine Anmeldung umfassend prüft und eine eingetragene Marke damit sicher ist. Das trifft nur zur Hälfte zu.

Das Amt prüft nicht auf ältere Rechte

Geprüft wird, ob das Zeichen überhaupt schutzfähig ist: ob es unterscheidungskräftig ist oder ob es die Ware lediglich beschreibt. Nicht geprüft wird, ob bereits eine ältere, ähnliche Marke für ähnliche Produkte existiert. Eine Marke kann deshalb eingetragen werden und trotzdem angreifbar sein. Die Recherche vorab bleibt Sache des Anmelders.

Der Schutz gilt nur für die angemeldeten Klassen

Eine Marke schützt nicht allgemein, sondern nur für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wurde. Diese werden in Klassen eingeteilt, bis zu drei sind in der Grundgebühr enthalten. Wer zu eng anmeldet, steht bei einem späteren Geschäftsfeld ohne Schutz da. Wer zu weit anmeldet, riskiert, dass die Marke in den nicht genutzten Bereichen nach fünf Jahren angegriffen werden kann.

Nach der Eintragung laufen drei Monate

Ab der Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber älterer Marken drei Monate lang Widerspruch einlegen. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer eine eigene Marke hat, sollte den Markt im Blick behalten, denn auch gegen fremde Anmeldungen läuft diese Frist.

Die Eintragung gilt zehn Jahre und lässt sich beliebig oft verlängern.

Sie planen eine Anmeldung?

Sinnvoll ist die Recherche vor der Anmeldung, nicht danach. Ein Anruf genügt für einen ersten Überblick.

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Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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